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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Veranstaltungstechnik Odenthal

Stand: 22.10.2023

 

1. Vertragsgegenstand

Veranstaltungstechnik Odenthal (im Folgenden als "Auftragnehmer" bezeichnet) bietet professionelle DJ- und Veranstaltungstechnik-Dienstleistungen für private und geschäftliche Veranstaltungen an, einschließlich Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenevents und anderen Veranstaltungen (im Folgenden als "Veranstaltung" bezeichnet). Diese AGB regeln die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen.

 

2. Buchung und Zahlung

2.1. Die Buchung erfolgt schriftlich oder elektronisch und wird erst nach Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.

2.2. Der Mindestauftragswert beträgt 100,00 €. Eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Gesamtpreises ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Der Vertrag wird erst dann wirksam, wenn die Anzahlung auf dem Bankkonto des Auftragnehmers eingegangen ist. Die Restzahlung muss spätestens am Tag der Veranstaltung erfolgen.

2.3. Bei Stornierung der Buchung durch den Kunden gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Generell wird eine Auslagegebühr in Höhe von 100,00 € berechnet.

  • Ab der 12. Woche bis zur 4. Woche vor der Veranstaltung werden 50% der Auftragssumme berechnet.

  • Ab der 4. Woche vor Veranstaltung werden 75% der Auftragssumme berechnet.

  • Ab 14 Tage vor Veranstaltung werden 100% der Auftragssumme berechnet.

3. Leistungen des Auftragnehmers 

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten DJ- und Veranstaltungstechnik-Dienstleistungen professionell und sorgfältig zu erbringen.

 

3.2. Die Veranstaltungstechnik-Dienstleistungen umfassen die Bereitstellung und Installation von Ton- und Lichttechnik sowie anderem Equipment nach den vereinbarten Spezifikationen.

 

3.3. Der Auftragnehmer und die Techniker werden die Musikauswahl und den Ablauf der Veranstaltung nach eigenem Ermessen anpassen, um die Stimmung der Veranstaltung zu verbessern.

 

4. Verpflichtungen des Kunden

4.1. Der Veranstalter stellt dem Auftragnehmer und den Technikern an der Veranstaltung Softdrinks, Heißgetränke sowie eine warme Speise zur Verfügung.

 

4.2. Eine kostenfreie Be- und Entlademöglichkeit im Umkreis von 100 Metern zur Veranstaltungsstätte muss dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter ist verantwortlich für ausreichende Parkmöglichkeiten für Techniker und den DJ während des gesamten Veranstaltungszeitraums.

 

4.3. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der örtlichen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Musiklizenzen und Genehmigungen verantwortlich. Der Auftragnehmer steht dem Kunden bei Rückfragen und Unklarheiten schriftlich zur Verfügung.

 

5. Haftung

5.1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verluste oder Schäden an Eigentum des Kunden oder Dritter, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen.

5.2. Der Veranstalter haftet für Schäden an der Technik, die während der Veranstaltung aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder fahrlässigem Verhalten verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verschüttete Getränke oder unsachgemäße Nutzung des Equipments.

 

6. Vermietung von Veranstaltungstechnik

6.1. Der Auftragnehmer bietet zusätzlich zur DJ- und Veranstaltungstechnik-Dienstleistung auch die Vermietung von Veranstaltungstechnik an, einschließlich Ton- und Lichttechnik sowie weiterem Equipment. Diese Vermietung erfolgt zu den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Preisen.

 

6.2. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung und den sicheren Umgang mit der gemieteten Veranstaltungstechnik verantwortlich.

 

6.3. Die Mietdauer und die Konditionen für die Vermietung werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten.

 

6.4. Der Kunde haftet für Schäden oder Verluste an der gemieteten Technik während der Mietdauer.

 

7. Datenschutz

Der Auftragnehmer wird die vom Kunden bereitgestellten persönlichen Daten vertraulich behandeln und nur für die Zwecke der Buchung und Durchführung der Veranstaltung verwenden.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem Recht des Landes Nordrhein-Westfalen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Siegburg.

 

10. Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und treten 7 Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht.

11. Verwendung von Veranstaltungsbildern auf Social Media

11.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bilder und Videos der Veranstaltung, einschließlich Bildern des DJ-Setups und der Gäste, auf seinen Social Media-Plattformen und seiner Website zu posten.

11.2. Sofern der Kunde ausdrücklich schriftlich widerspricht, stimmt der Kunde der Verwendung von Bildern und Videos, auf denen er oder seine Gäste abgebildet sind, zu Werbezwecken auf den genannten Plattformen zu.

 

11.3. Der Kunde kann vor oder nach der Veranstaltung schriftlich den Widerspruch zur Verwendung seiner Bilder und Videos auf Social Media erklären. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die betreffenden Bilder und Videos unverzüglich entfernen und nicht für Werbezwecke verwenden.

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